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Kirche verschließt sich der Realität - Sonntagsöffnungszeiten gekippt

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Gestern kippte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die bisher bestehende Regelung von Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel in 145 Urlaubsorten in Mecklenburg-Vorpommern [Link]. Das Verfahren wurde aufgrund einer Klage der Nordkirchen angestoßen. Kirchenvertreter feiern dies als Sieg für den Sonntagsschutz über dessen religiöse Bedeutung hinaus. [siehe hier und hier]

Wie sinnvoll ist dieser "Sieg". Dazu ein paar statistische Fakten am Beispiel des Landkreises Ostvorpommern. Dieser setzt sich aus dem nordöstlichsten Landesteil der Bundesrepublik inklusive der Insel Usedom zusammen. Hier leben ca. 107000 Menschen [Zahl aus 2008].

Ein großer Teil dieser Menschen arbeiten im Gastgewerbe  sowie von diesem abhängigen Bereichen der Wirtschaft. [z.B. 2007: 4434 Beschäftigte allein im Gastgewerbe] Dies bedeutet: arbeiten an jedem Tag der Woche, teilweise sogar in Schichten. Beschäftigte bei Verkehrsbetrieben, in Krankenhäusern, ja sogar in Callcentern geht es da nicht anders. So kann man davon ausgehen, das weit mehr als 4500 Menschen auch am Sonntag arbeiten müssen. [Statistiklink]

Und jetzt kommt die Kirche daher, und tut so, als wenn sie den Sonntag schützt, in dem ein kleiner Teil der im Handel beschäftigten nun doch Sonntag Freizeit genießen. Die betrifft ca. 3000 Beschäftigte, wobei aber davon auszugehen ist, dass von diesen bereits Sonntagsarbeit haben, weil deren Arbeitsstelle im Bahnhof, in der Tankstelle etc. ist.

Die Versorgungsinfrastruktur, also die Supermärkte, Boutiquen, Lädchen etc. leben von den Einheimischen, und auch von den Besuchern. Die besondere Situation auf Usedom ist jedoch diese, dass das Urlaubsaufkommen einen sehr saisonalen Charakter hat: im Sommer kann man kaum treten, im Winter ist es sehr einsam in Usedoms Supermärkten. So ist eine Sonntagsöffnungszeit einerseits ein Angebot an Tages- und Kurzurlauber, auf der anderen Seite kann die Nachfrage auf sieben statt nur sechs Tage in der Woche verteilt werden. Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen, erhöht sich die Nachfrage in der Feriensaison doch erheblich. 35.000 Gästebetten, im Juni, Juli und August nahezu einhundertprozentig belegt, zuzüglich Tagesausflügler, diese Nachfragesteigerung will auch bedient werden, mit der gleichen Verkaufsfläche, die auch in ruhigeren Monaten zur Versorgung zur Verfügung steht.

Was ich damit sagen will: diese Bäderregelung bietet dem Handel die Möglichkeit, Defizite der Wintermonate in der Urlaubssaison einfacher auszugleichen.

Also ist festzuhalten:

[1] Der allgemein hohe Anteil an Erwerbstätigen im Urlaubsgebiet, die Sonntagsarbeit kennen, deren Arbeit am Sonntag wichtig ist und die durch die Kirche wohl nicht in Frage gestellt wird, steht ein vergleichsweise moderater Anteil an Erwerbstätigen gegenüber, die vom Abschaffen der Bäderregelung einen arbeitsfreien Sonntag erhalten.

[2] Der erheblichen Nachfragesteigerung in den Sommermonaten durch eine Regelung für Öffnungszeiten am Sonntag Rechnung zu tragen, ist in meinen Augen zumindest sinnvoll.

Aus beiden Punkten folgt, dass die Kippung der Bäderregelung bezüglich Sonntagsarbeit nur auf den ersten Blick positiv darstellbar ist, aber sie entspricht in keiner Weise den besonderen wirtschaftlichen Erfordernissen, die für Urlaubsregionen gelten. So ist diese Entscheidung des Gerichtes wohl als Rückschritt zu bewerten.
 

Kommentare

Kirche im Beitrag

Hallo ,ich habe einmal eine Frage wo steht die Kirche die im Bild eingefügt ist? Ich habe diese Kirche noch nicht in der Ecke der Insel Usedom gesehen. Diese Kirche ist bestimmt die Sankt Aegidienkirche von Oschatz die nach der Wende liebevoll restoriert wird.Sie ist eine Evangelisch- Lutherische Kirche.

Erbitte einmal eine Antwort.

Mit freundlichen Gruß ein Feriengast

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